Landwein
- Landweine dürfen aus den 35 zugelassenen Qualitätsrebsorten erzeugt werden
- Die Trauben müssen aus einer der drei Weinbauregionen Weinland, Steirerland od. Bergland stammen
- Diese drei Bezeichnungen sind geschützte geografische Angaben (g.g.A.) laut EU-Recht
- Das Mindestgewicht für Landwein liegt bei 14° KMW*
- Der Hektarhöchstertrag beträgt wie beim Qualitätswein 9000 Kg/ha
- Landweine dürfen keine rot-weiß-rote Banderole tragen und haben auch keine Prüfnummer
Qualitätswein
- Mindestens 15° KMW* Mostgewicht bzw. mindestens 9% vol. Alkohol
- Mindestens 4,5 g/l Säure
- Nur aus einem Weinbaugebiet, nur zugelassene Qualitätsrebsorte
- Aufbesserung max. 4,5 Kg Zucker pro 100 Liter, max. 19° KMW* (Weißwein) od. 20° KMW* (Rotwein)
- Hektarhöchstmenge von 9000 Kg darf nicht überschritten werden
- Hinweis auf die Örtliche Herkunft (Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Weinbauried)
- Muss eine der Bezeichnung entsprechend typische Eigenart aufweisen und die staatliche Prüfnummer erlangt haben
- Banderole
Kabinett
- Muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen
- Mindestens 17° KMW* Mostgewicht bzw. max. 13% vol. Gesamtalkohol (inkl. unvergorenem Zucker),
max. 9 g/l Restsüsse - Lesegut darf nicht aufgebessert werden
- Wein muss im Inland abgefüllt worden sein
* (KMW) Klosterneuburger Mostwage
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt:
1° KMW = 1% Zucker in 1 Kg Most
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt:
1° KMW = 1% Zucker in 1 Kg Most